SCMS-Kopierschutz und Urheberrecht

Wieso sind digitale Recorder aller Art mit dem SCMS-Kopierschutz versehen?

Als damals die ersten DAT-Recorder herauskamen, geriet die Musikindustrie in Panik, weil nun plötzlich jeder Laie Musik-CDs ohne jeglichen Qualitätsverlust digital kopieren konnte. Hätten die Gerätehersteller nicht dem Einbau des sog. SCMS-Kopierschutzes zugestimmt, welcher nur eine einzige Generation digitaler Kopien erlaubt, hätte die Musikindustrie Produktion und Verkauf solcher Geräte mit aller Macht verhindert. Das war alles nicht so dramatisch, denn so viele DAT-Recorder waren beim Consumer zunächst ja gar nicht im Einsatz. Und daß Entwickler wie Axel Hucht alsbald sogenannte "Kopierschutzkiller" auf den Markt brachten, hat die Musikindustrie nicht weiter aufgeregt, denn mit einem Einzel-Recorder, egal ob DAT-, oder jetzt auch MD- oder CD-Recorder, lassen sich keine so großen Mengen von "Raubkopien" erstellen, daß der Verkauf industrieller Tonträger darunter erkennbar leiden würde. In Unruhe ist aber nun die Musikindustrie aber wegen massenhafter, kopierschutzfreier CD-Herstellung per PC (soll bald abgestellt werden!) und der völlig unkontrollierten Musik-Weiterverbreitung im Internet. Ein in der Fachpresse erwähntes Beispiel: Nur noch einer in der Firma kauft sich den neuesten Hit-Sampler, und die fleißige Sekretärin stellt auf dem firmeneigenen PC 50 CD-Kopien für die lieben Kollegen her. In Musikerkreisen spricht man auch von "Schulhofpiraterie" d.h. im Umkreis von Schulen geht der Verkauf von CDs und Computerspielen in den Läden auffallend zurück. Hier sind die Ursachen dramatischer Umsatzeinbußen bei industriellen Tonträgern zu suchen und nicht bei den Consumern, welche sich zuhause mal eine einzige CD kopieren. Der SCMS-Kopierschutz trifft daher meiner Meinung nach die Falschen. Siehe auch meine Fachbroschüre IF 6 über das Urheberrecht und die Gema. SCMS= Serial Copy Management System.

Wird bei digitalen Musik-Rundfunksendungen ein Kopierschutzsignal mitgesendet?

Ja, dies ist bei einer Reihe spezieller Musiksender im In- und Ausland (Un)Sitte. Die Aufzeichnung erlaubt üblicherweise e i n e digitale Kopie, bei ADR sind zwei Kopiergenerationen gestattet. Dieser Kopierschutz kann in den meisten Fällen mit einem Copyprozessor der Firma Hucht entfernt werden.

Beeinträchtigt das Kopierschutzsignal die Qualität der damit versehenen Tonaufnahmen?

Bis jetzt nicht, denn der im Moment noch übliche SCMS-Kopierschutz arbeitet nur im Subcode, also in einem Datenkanal, der mit der Musikaufnahme selbst nichts zu tun hat. Man kann sagen: bis heute gekaufte Digital - Audiorekorder "verstehen" nur dieses SCMS-Kopierschutzsystem, ließen einen neuen Kopierschutz außer Acht. Der bisherige Kopierverbots-Befehl (Copybit) hat folgende Variationen, welche bei Studio-DAT-Recordern sogar aufnahmeseitig wählbar sind:

0 0 = Kopieren nicht möglich (die fiese Variante)
1 0 = Kopieren ohne Einschränkung erlaubt
1 1= eine Kopiergeneration erlaubt

Was bedeutet: "transparent für den SCMS-Kopierschutz?"

Diese Bezeichnung findet man in den technischen Unterlagen professioneller Digitalrecorder, seien dies nun DAT- oder CD-Recorder. Diese erlauben zwar die Aufnahme einer bereits copybitgeschützten Aufzeichnung, setzen aber in den Subcode der hergestellten Kopie wieder ein Kopierschutzflag, damit diese gegen weiteres digitales Kopien wieder geschützt ist. Ein Consumer-Digitalrecorder ist dagegen voll SCMS-geschützt, und läßt die Aufnahme einer kopiergeschützten Zuspielung nicht zu.

Das Digitalaudio-Kopierschutz-Problem (SCMS):
Autor: Axel Hucht, Electroniklabor Hucht, Berlin.

Im Gegensatz zu den meisten professionellen Geräten aus dem Tonstudiobereich sind heute alle Consumer-Digitalaudio-Recorder mit dem sogenannten SCMS-System ausgestattet. (”Serial Copy Managementsystem”, d. h. etwa: ”Folge - Kopien - Verwaltungssystem”)

Dieses Kopierschutz-System stellt sicher, dass beim Aufnahmeversuch von einer digitalen Signalquelle eine Prüfung der Kopierfähigkeit der Daten durch den Recorder erfolgt. Diese geschieht durch Auswertung der zusammen mit der Musik mitübertragenen Steuerdaten und den darin z.B. enthaltenen Quellenerkennungs-, Generations- und Copyright-Informationen.

Bei dieser Datenauswertung wird zunächst einmal ermittelt, ob überhaupt noch eine Digitalüberspielung nach diesem S C M S-Standard möglich ist. Im Negativfalle wird die Aufnahmefunktion des Recorders gesperrt, wobei dann häufig noch vom Recorder eine spezielle Fehlermeldung --- wie z.B. das bekannte ”C O P Y P R O H I B I T” --- im Display ausgegeben wird.

Wird jedoch die Kopierbarkeit festgestellt, so wird die Aufnahmefunktion freigegeben und laufend die nach dem S C M S-Standard noch mögliche Anzahl der Generationen von Folgekopien ermittelt. Bei der Aufnahme wird dann das jeweils aktuelle Ergebnis parallel zur Musikaufzeichnung in die Steuerdaten (sog. Subcode) des gerade verwendeten Datenträgers eingetragen. Dieser Eintrag gilt also nicht für den gesamten Datenträger, sondern kann, z.B. je nach Titel, unterschiedlich sein. Seit seiner Einführung zu Beginn der 90er-Jahre unterscheidet das S C M S - System dabei vier (!) verschiedene Stufen der digitalen (Weiter-) Kopierbarkeit:

(1) die Aufnahme IST ÜBERHAUPT NICHT möglich, Aufnahmefunktion gesperrt (”PROHIBIT”)
(2) die Aufnahme IST möglich, jedoch OHNE Erlaubnis für eine weitere Folgegeneration
(3) die Aufnahme IST möglich, MIT Erlaubnis für GENAU EINE weitere Folgegeneration
(4) die Aufnahme IST möglich, MIT Erlaubnis für BELIEBIG VIELE ( ! ) Folgegenerationen.

Das System stellt somit sicher, dass mit serienmäßigen SCMS-Rekordern von kopierschutzfreien Kopien nach (4 ) noch beliebig viele Zweit- oder Folge-Kopien erstellt werden können! Gerade diese Tatsache wird dem Recorderanwender in den meisten Bedienungsanleitungen der Consumerdigitalrekorder aber gern verschwiegen.
Natürlich könnte man im Fall von (1) einen Umweg über die analogen Ein- und Ausgänge gehen, müsste dann aber durch die unvermeidlichen Wandlungsprozesse (D/A, A/D) und die Kabelverluste deutliche Klangeinbussen hinnehmen. Auch wäre einer der Hauptvorteile der rein digitalen Überspielung, nämlich die Möglichkeit der direkten Übernahme der Titelanfangsmarken, nicht mehr gegeben.

Die Aufnahme müsste dann entweder automatisch vom Recorder mit musikpegelabhängig erzeugten Marken mit all den bekannten Unsicherheiten dieses Verfahrens oder gar während der Aufnahme ”von Hand” nummeriert werden. Eine lästige Prozedur, besonders bei CD-Recordern, die ja bei der Aufnahme Eingabefehler bei der Nummerierung ”nicht verzeihen” und (nicht mehr löschbar!) sofort aufzeichnen. Diese Situation ist für den ernsthaften Recorder Anwender und den ”Digital Recording Freak” sehr unbefriedigend. Fein raus wäre natürlich, wer seinem Recorder die digitalen Musikdaten mit Kopierstatus nach (4) anbieten könnte.
Beachten Sie auch die diversen Testberichte zu den HUCHT Copyprocessoren in der HIFI-Presse!
(c) 12/1999 Electroniklabor HUCHT Berlin (Text geringfügig gekürzt)
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